Unser professionelles Team von Alltagsbegleitern unterstützt Sie liebevoll im täglichen Leben. Wir helfen Ihnen bei:
Bereits ab Pflegegrad 1 stehen wir Ihnen und Ihren Angehörigen zur Seite, um den Alltag zu erleichtern und für Entlastung zu sorgen.
Den Alltag einfacher und angenehmer gestalten.
Die Alltagsbegleiter vom Empathieprojekt verbringen den Tag mit hilfsbedürftigen Menschen aller Art und jeden Alters. Sie sind Begleitpersonen, keine Pflegekräfte, und geben Sicherheit bei täglichen Aufgaben.
Freizeit gestalten & gemeinsam erleben
Unsere Alltagsbegleiter verbringen den Tag mit unseren Kunden und geben ihnen so Sicherheit und Selbstvertrauen.
Unterstützung im eigenen Heim
Unser Mitarbeiter führen Aufgaben im Haushalt aus. Sie sorgen dafür, dass alles gepflegt und wohnlich bleibt.
Unternehmungen außer Haus
Ob Arzttermine, Spaziergänge oder Besuche von Veranstaltungen – wir helfen, mobil zu bleiben.
Gesunde Ernährung ermöglichen
Wir unterstützen rund ums Thema Nahrung. Wir kochen oder backen gemeinsam mit unseren Kunden.
Spezielle Leistungen
Besondere Situationen benötigen eine außergewöhnliche Unterstützung. Wir sind breit ausgebildet, auch für spezifische Situationen.
Infogespräch
Im Rahmen des Erstgesprächs widmen sich unsere Mitarbeiter mit größter Sorgfalt Ihren Anliegen.
Infobesuch
Wir führen einen Beratungsbesuch in Ihrem häuslichen Umfeld durch.
Kennenlernen
Bei der Auswahl unserer Mitarbeiter ist ganz wichtig, dass Sie sich gut mit Ihrem Betreuer verstehen.
Planung der Betreuung
Gemeinsam mit Ihnen und – wenn gewünscht – Ihrer Familie und weiteren Pflegekräften planen wir Ihre Betreuung.
Pflegebedürftige Menschen, unabhängig ob gesetzlich oder privat versichert, haben einen Anspruch auf verschiedene Leistungen, die von der Pflegekasse übernommen werden. Unser Empathieprojekt ist von den Pflegekassen zugelassen und anerkannt.
Entlastungsleistung
ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf monatlich
131 €
Haushaltshilfe
Die Haushaltshilfe wird von Ärzten verordnet und kann für einen begrenzten Zeitraum über die Krankenkasse abgerechnet werden.
Verhinderungsspflege
Jede pflegebedürftige Person, die mindestens Pflegegrad 2 hat, kann Unterstützung im Gegenwert von bis zu 1.685 € pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Durch die neue Pflegereform erfolgt allerdings eine Bündelung mit der Kurzzeitpflege. In dem Fall sind bis zu 3539 Euro Entlastungsbudget geplant.
(Neuer Stand 2025)
Schwangerschaft
Voraussetzung ist ein ärztliches Attest des behandelnden Arztes, das die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe in der Schwangerschaft bestätigt (§24 h des SGB).
Pflegesachleistungen
Durch die Kombinationsleistung wird es Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 2 bis 5 ermöglicht, dass die Pflegesachleistung mit dem Pflegegeld kombiniert wird.
Selbstzahler
Unsere Leistungen können auch privat gebucht werden oder um weitere Stunden im Monat aufgestockt werden.
Pflegeberatung
Hilfsbedürftige Personen sind durch die Pflegeversicherung zu halb- oder vierteljährlichen Beratungsbesuchen durch einen Pflegedienst verpflichtet.
Telefon: 06831 / 1667037
E-mail: empathieprojekt@gmx.de
Anschrift: IV. Gartenreihe 4, 66740 Saarlouis
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