Schon ab Pflegegrad 1

Kostenübernahme

Ob es um die Genehmigung Ihrer Verordnung geht oder um die Kostenübernahme durch die Pflegekasse – wir übernehmen das für Sie.

Bereits ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 131 Euro pro Monat zu.

Ab Pflegegrad 2 und einer bestehenden Pflegestufe seit mindestens sechs Monaten können wir unter bestimmten Voraussetzungen auch Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI anbieten. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Sachleistungsumwandlung.

Sollten Sie aufgrund einer Erkrankung – z. B. bei einer Risikoschwangerschaft oder nach einem Unfall – Unterstützung im Haushalt benötigen, sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. In diesem Fall kann eine Bescheinigung zur medizinischen Notwendigkeit einer Haushaltshilfe gemäß § 38 SGB V ausgestellt werden.


Bei Fragen beraten wir Sie gerne – persönlich, verständlich und jederzeit.

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Bereits ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 131 Euro pro Monat zu.

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Pflegerin mit Frau beim Haushalt richten
Pflegerin mit Kundin im Gespräch, lächelnd
Schwangere Frau mit Haushaltshilfe

Ihre persönliche Erstberatung 👉

Füllen Sie einfach unser Formular aus und senden Sie uns Ihre Anfrage. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen und freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen.

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